Grundschule Jerstedt

Vertretungskonzept

Durch Erkrankung, Sonderurlaub, dienstliche Termine oder – in geringem Maße- durch Fortbildung kann es erforderlich sein, Vertretungsunterricht zu organisieren. Hierbei muss unterschieden werden zwischen absehbarem und nicht absehbarem Unterrichtsausfall.
Bei absehbarem, kurzzeitigem Unterrichtsausfall können folgende, nicht hierarchisch geordnete Maßnahmen erfolgen:

  • Aufhebung von Doppelbesetzungen
  • Zusammenlegung oder Aufteilung von Klassen
  • Einsatz eines pädagogischen Mitarbeiters

Die zu vertretende Lehrkraft bereitet entsprechende Unterrichtsmaterialien vor, damit ggf. durch die pädagogischen Mitarbeiter eine sinnvolle Beaufsichtigung erfolgen kann.

Bei nicht absehbarem Unterrichtsausfall muss zwischen kurzfristigem Unterrichtsausfall bis zu drei Tagen und längerfristigem Unterrichtsausfall bis zu vier Wochen unterschieden werden. Bei darüber hinausgehenden Ausfallzeiten muss eventuell eine „Feuerwehrlehrkraft“ bei der Landesschulbehörde beantragt werden, wenn weitere Möglichkeiten (Überhang in Nachbarschulen o.ä.) ausgeschöpft sind, bzw. nicht zur Verfügung stehen.
Stundenplantechnische Maßnahmen haben – wie oben beschrieben – zu erfolgen. Der Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern ist vier Tage vor dem geplanten Einsatz anzukündigen, ein vorzeitiger Einsatz erfolgt freiwillig.
Die inhaltliche Planung des Unterrichts erfolgt durch die zu vertretende Lehrkraft. Ist dies nicht möglich, sind Fachlehrer der Parallelklassen, die Klassenleitung und die Fachlehrkräfte der entsprechenden Schulfächer gefordert. Entsprechende Arbeitsmaterialien sind von den Fachkonferenzmitgliedern erstellt und in Auswahl mit ergänzenden Freiarbeitsmaterialien einzusetzen.
Bei längerfristigen Vertretungssituationen kann es erforderlich sein, andere Lehrkräfte der Schule aus ihrem Unterricht abzuziehen, um die Kontinuität der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht für die betroffene Klasse zu gewährleisten. Außerdem sollte im Bedarfsfall der Anfangsunterricht der ersten Klasse von einer Lehrkraft kontinuierlich vertreten werden.
Die Vertretung des unterrichtsergänzenden Angebotes (Betreuung) erfolgt zuerst durch Zusammenlegung der Gruppen. Sind beide pädagogischen Mitarbeiter erkrankt, werden bei kurzfristigem Ausfall Lehrkräfte zur Vertretung herangezogen.

Das Vertretungskonzept soll in der Regel jährlich aktualisiert werden. Bei Änderungen der schulrechtlichen Bestimmungen erfolgt eine zeitnahe Aktualisierung.