Hausaufgaben
Sinn und Zweck
Hausaufgaben dienen laut Erlass der
- Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten sowie fachspezifischer Techniken,
- der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte oder
- der Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichts-gegenständen und frei gewählten Themen.
Die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen sind zu würdigen, dürfen aber nicht benotet werden.
Absprachen
Auf dem ersten Elternabend in jedem Schuljahr wird die Hausaufgabenpraxis mit der Klassenelternschaft erörtert. Richtwerte für den Zeitaufwand sind im Primarbereich 30 bis 45 Minuten. Überschreitet ein Schüler / eine Schülerin diese Zeit häufig oder erheblich, wird um eine schriftliche Rückmeldung gebeten. In diesem Fall erfolgt ein individuelles Beratungsgespräch, z.B. über Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitshaltung oder differenzierte Aufgabenstellungen.
Damit ein Überblick über die gestellten Hausaufgaben gewährleistet wird, notieren die Lehrkräfte die Hausaufgaben an der Tafel. Jede Lehrkraft dokumentiert die Hausaufgabenerledigung für ihre Fächer. Nicht erledigte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden. Hat ein Kind in einem Fach dreimal seine Haussaufgaben nicht erledigt und konnte diese auch nachträglich nicht vorzeigen, werden die Eltern benachrichtigt. Fachlehrkräfte haben in diesem Fall die Klassenlehrkraft darüber zu informieren.